Wussten Sie, dass im Rahmen der Modernisierung älterer Liegenschaften wesentliche Steuereinsparungen möglich sind? Voraussetzung ist jedoch eine fachmännische Planung und geschickt etappierte Ausführung.

Das aargauische Baugesetz besagt, dass für Massnahmen, welche die Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien verbessern, keine investitionsabhängigen Gebühren erhoben werden dürfen. Gestützt auf dieser Grundlage gelten die Kosten für energetische Massnahmen, auch wenn diese wertvermehrend sind, als Liegenschaftsunterhalt. Die damit verbundenen Folgekosten, wie beispielsweise Gipser- oder Malerarbeiten werden von den Steuerbehörden mehrheitlich als Liegenschaftsunterhalt akzeptiert.

Haben Sie eine ältere Liegenschaft oder beabsichtigen Sie eine ältere Liegenschaft zu kaufen - jetzt wäre der richtige Zeitpunkt um diese zu sanieren und von den Steuervorteilen zu profitieren. Sie stellen die berechtigte Frage – warum gerade jetzt?

Bestimmt haben Sie schon davon gehört, dass auf nationaler Ebene Diskussionen laufen, welche die Abschaffung des Eigenmietwertes verlangen. Sollte der Gesetzesentwurf in der Herbstsession 2019 vom National- und Ständerat genehmigt und in der Folge kein Referendum ergriffen werden, so würde ein Systemwechsel voraussichtlich auf den 01.01.2021 erfolgen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes wäre ein Abzug für den Liegenschaftsunterhalt nicht mehr möglich. Ob allenfalls auf kantonaler Ebene ein Bonus für energieeffiziente Massnahmen gewährt wird, ist noch unklar.

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